Kategorie: Denkmalschutz & Wohnen

  • Was die Wärmewende die Goslarer Altstadt kosten könnte

    Die Frage

    Was würde es kosten, die Goslarer Altstadt klimaneutral zu heizen?

    Eine fünfteilige Recherche unseres Mitgründers Oliver Lietz hat sich genau das ausgerechnet — Gebäude für Gebäude, Euro für Euro. Wir fassen die Kernzahlen hier zusammen und haben zu jeder Berechnung die zugrunde liegende Primärquelle direkt verlinkt, statt nur auf die Zusammenfassung selbst zu verweisen.

    Dieser Beitrag fasst eine fünfteilige Artikelserie zusammen, die Oliver Lietz auf seinem Blog golietz.de veröffentlicht hat (siehe Quellenbox am Ende). Für Methodik, Fußnoten und Detailrechnungen empfehlen wir die Originalartikel. Hier prüfen und verlinken wir zusätzlich die Primärquellen, auf denen die einzelnen Zahlen beruhen.

    Der Ausgangsbefund: Sanierungsbedarf ohne Wärmewende

    Berechnung Eine Untersuchung von 398 Gebäuden im Südostquartier der Altstadt fand: 76 % weisen irgendeinen Sanierungsbedarf auf (15 % hoch, 14 % mittel, 47 % gering). Mit durchschnittlichen Kosten von rund 15.000 € (gering), 50.000 € (mittel) und 100.000 € (hoch) pro Gebäude ergibt sich für die untersuchten Gebäude ein Bedarf von rund 12,9 Millionen Euro — hochgerechnet auf alle rund 1.500 Fachwerkhäuser der Altstadt rund 49 Millionen Euro, und das bevor überhaupt an Wärmewende gedacht wird.

    Quelle: Stadt Goslar, „Vorbereitende Untersuchung – Altstadt südöstlicher Teil“ (2020) — PDF, goslar.de; Gebäudezahl laut Stadt Goslar, „Handbuch für die energetische Sanierung in der Welterbe-Altstadt“ — PDF, goslar.de

    Was eine Wärmepumpe im Fachwerkhaus wirklich kostet

    Berechnung Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Planung, Installation und teilweisem Heizkörpertausch für ein Modellhaus (150 m², 10 kW) rund 48.300–53.300 €.

    Quelle: Ariadne-Projekt (Kopernikus-Projekte / Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE), „Analyse: Heizkosten und Treibhausgasemissionen in Bestandswohngebäuden“ — ariadneprojekt.de

    Fakt Damit eine Wärmepumpe effizient läuft, sollte die Vorlauftemperatur der Heizung höchstens 55 °C betragen (der sogenannte „Niedertemperatur-ready“-Standard). Historische Fachwerkwände (nur 18–20 cm dick) erreichen das ohne zusätzliche energetische Ertüchtigung in der Regel nicht.

    Quelle: Umweltbundesamt, „Operationalisierung des Niedertemperatur-ready-Standards“ — umweltbundesamt.de

    Berechnung Die dafür nötige energetische Ertüchtigung kostet rund 380 €/m², bei einem Modellhaus von 150 m² noch einmal rund 57.000 €. Ein dokumentiertes Beispiel aus dem städtischen Sanierungshandbuch (Kornstraße 78, Baujahr um 1760) erreichte nach umfangreicher Sanierung 12 % geringeren Energiebedarf und 36 % weniger Transmissionswärmeverlust — konnte aber selbst danach nicht zweifelsfrei als wärmepumpentauglich bei 55 °C bestätigt werden.

    Quelle: 380 €/m² laut Ariadne-Metaanalyse zu energiebedingten Mehrkosten der Sanierung (Effizienzstandard EH-115) — ariadneprojekt.de; Fallbeispiel Kornstraße 78 laut Stadt Goslar, Sanierungshandbuch — PDF, goslar.de

    Die 216-Millionen-Frage

    Berechnung Addiert man allgemeine Sanierung, Wärmepumpen und energetische Ertüchtigung für alle rund 1.500 Fachwerkhäuser, ergibt sich – angepasst an gestiegene Baupreise – ein mittleres Szenario von rund 216 Millionen Euro, im Durchschnitt etwa 144.000 € pro Gebäude bei erheblicher Streuung im Einzelfall.

    Quelle: Preisanpassung auf Basis Statistisches Bundesamt, Baupreise für Wohngebäude (Instandhaltung), Mai 2026: +5,0 % gegenüber Vorjahr — destatis.de; Grundrechnung siehe Ariadne-Projekt und Stadt-Goslar-Quellen oben

    Fakt Hinzu kämen noch nicht bezifferte Kosten für die Verstärkung der Stromnetze: Der regionale Netzbetreiber Harz Energie kalkuliert für die kommenden zehn Jahre mit mehr als 120 Einzelprojekten und einem jährlichen Investitionsbedarf von rund 48 Millionen Euro (u.a. für Wärmepumpen, E-Mobilität und neue Verbraucher in der Region) – nicht Goslar-Altstadt-spezifisch, sondern für das gesamte Netzgebiet.

    Quelle: Harz Energie Netz, „Versorgung von morgen entsteht heute“ — harzenergie.de; Einordnung der Wärmenetz-Temperaturklassen: Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) — kww-halle.de

    Wenn das Welterbe wirtschaftlich unzumutbar wird

    Fakt Das verbindet sich mit genau der Rechtsfrage, die wir in unserem Artikel „Denkmalschutz zwischen Bewahren und Bewohnen“ beschrieben haben: Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz befreit Eigentümerinnen und Eigentümer von der Erhaltungspflicht, wenn sie wirtschaftlich unzumutbar wird — aber diese Prüfung bezieht sich auf den Ertragswert des Gebäudes, nicht auf die persönliche finanzielle Lage der Eigentümerin oder des Eigentümers. Ein Gebäude kann auf dem Papier sanierungsfähig sein, während die Person, der es gehört, das Geld dafür schlicht nicht hat — und muss dafür meist noch teure Gutachten selbst finanzieren, um die Unzumutbarkeit überhaupt nachzuweisen.

    Quelle: § 7 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz — NI-VORIS

    Fakt Diese Frage trifft Eigentümerinnen und Eigentümer nicht isoliert, sondern zeitgleich mit mehreren anderen finanziellen Entwicklungen: Im Juli 2026 lag die Inflationsrate bei 2,8 %, die Energiepreise stiegen um 8,3 % gegenüber dem Vorjahr. Der CO₂-Preis für Öl- und Gasheizungen bewegt sich 2026 in einem Versteigerungskorridor von 55–65 Euro pro Tonne. Gleichzeitig stiegen die gesetzlichen gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 % — was zeigt, dass Alterseinkommen zwar steigen, aber nicht notwendigerweise im gleichen Tempo wie Sanierungs- und Energiekosten.

    Quelle: Statistisches Bundesamt, „Inflationsrate im Juli 2026 bei +2,8 %“ — destatis.de; Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), CO₂-Preiskorridor 2026 — dehst.de; Deutsche Rentenversicherung, „Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent“ — deutsche-rentenversicherung.de

    Einschätzung der Initiative Genau das ist der Punkt, den wir mit dieser Website sichtbar machen wollen: Wenn Klimavorgaben, Denkmalschutzauflagen, steigende Lebenshaltungskosten und eine Rente, die nicht zwangsläufig mit den Sanierungskosten Schritt hält, gleichzeitig auf denselben Haushalt einwirken, trifft es zuerst diejenigen, die am wenigsten finanziellen Puffer haben — mit möglichen Folgen wie aufgeschobenen Reparaturen, Notverkäufen unter Wert, Konzentration von Altstadtimmobilien bei kapitalstarken Käufern und steigendem Leerstand. Diese Einschätzung ist unsere eigene Zusammenführung der oben verlinkten Fakten, keine eigenständig recherchierte neue Tatsachenbehauptung.

    Was bedeutet das konkret?

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: Die Größenordnung möglicher Kosten sollte vor jeder Entscheidung realistisch bekannt sein — und das Gesetz kennt tatsächlich eine Härtefallregelung, deren Nachweis aber selbst Geld kostet. Für die Stadt heißt es: Eine ehrliche, gebäudescharfe Wärmeplanung mit echten Zahlen ist keine Kür, sondern Voraussetzung, um eine faire Lastenverteilung überhaupt diskutieren zu können.

    Welche Fragen sind noch offen?

    • Offene Frage Wie ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Goslar für die Altstadt — insbesondere zu möglichen Fernwärme-Gebieten, Anschlussquoten und Temperaturniveaus?
    • Offene Frage Gibt es in Goslar bereits dokumentierte Fälle, in denen die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nach § 7 NDSchG anerkannt wurde — und wie viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben ein entsprechendes Verfahren überhaupt schon versucht?
    • Offene Frage Welcher Anteil des Netzausbaubedarfs von Harz Energie entfällt konkret auf die Goslarer Altstadt, und welcher auf das übrige Versorgungsgebiet?

    Quellen & Stand

    Stand: September 2026. Primärquellen zu jeder Berechnung stehen direkt im Text unter der jeweiligen Zahl. Diese Liste ergänzt sie um die Gesamtübersicht und die Originalserie, auf deren Recherche und Aufbereitung dieser Beitrag beruht.

    1. Stadt Goslar: Vorbereitende Untersuchung – Altstadt südöstlicher Teil (2020) — PDF
    2. Stadt Goslar: Handbuch für die energetische Sanierung in der Welterbe-Altstadt — PDF
    3. Ariadne-Projekt (Kopernikus-Projekte / Fraunhofer ISE): Analyse Heizkosten und Treibhausgasemissionen in Bestandswohngebäuden — ariadneprojekt.de
    4. Umweltbundesamt: Operationalisierung des Niedertemperatur-ready-Standards — umweltbundesamt.de
    5. Statistisches Bundesamt: Baupreise für Wohngebäude, Mai 2026 — destatis.de
    6. Statistisches Bundesamt: Inflationsrate Juli 2026 — destatis.de
    7. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): CO₂-Preiskorridor 2026 — dehst.de
    8. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 — deutsche-rentenversicherung.de
    9. Harz Energie Netz: Versorgung von morgen entsteht heute — harzenergie.de
    10. Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) — kww-halle.de
    11. § 7 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz — NI-VORIS

    Originalserie (Recherche & Aufbereitung): Oliver Lietz, golietz.de — Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5

  • Wenn Denkmalschutz, Barrierefreiheit und Finanzen aufeinandertreffen

    Die Frage

    Was kostet es, drei Ziele gleichzeitig zu verfolgen?

    Denkmalschutz, Barrierefreiheit und ein ausgeglichener Haushalt sind einzeln betrachtet jeweils vernünftige Ziele. Zusammen betrachtet ergeben sie manchmal einen Dreiklang, der sich nicht ohne Kompromisse auflösen lässt.

    In den letzten drei Artikeln haben wir Teilhabe, Denkmalschutz und den städtischen Haushalt einzeln betrachtet. Dieser Artikel führt sie zusammen — an dem Punkt, an dem sie sich in der Praxis tatsächlich berühren: einer denkmalgeschützten Immobilie in der Altstadt, die zugleich barrierefrei und bezahlbar bleiben soll.

    Ein Beispiel, das die Spannung zeigt

    Stellen Sie sich ein Fachwerkhaus in der Goslarer Altstadt vor, dessen Eigentümerin barrierefrei umbauen und gleichzeitig energetisch sanieren möchte. Rechtlich ist das grundsätzlich möglich: § 7 NDSchG erlaubt Eingriffe, wenn das öffentliche Interesse an Barrierefreiheit oder energetischer Verbesserung das Interesse an unveränderter Erhaltung überwiegt. Wirtschaftlich sieht es anders aus: Beide Maßnahmen kosten Geld, das die Eigentümerin selbst aufbringen muss, denkmalgerechte Bauweise ist oft teurer als eine Standardsanierung, und eine strukturell klamme Kommune hat wenig Spielraum für zusätzliche kommunale Förderprogramme, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen.

    Berechnung Diese drei Dinge — Baurecht, Wirtschaftlichkeit, kommunaler Haushalt — sind bislang öffentlich kaum zusammen dargestellt. Eine belastbare Zahl, wie viel eine denkmalgerechte barrierefreie Sanierung in Goslar typischerweise kostet und welcher Anteil davon förderfähig wäre, konnten wir mit den uns verfügbaren öffentlichen Quellen nicht ermitteln. Das bleibt eine offene Rechenaufgabe für eine künftige Recherche.

    Wo die drei Themen sich gegenseitig stützen — nicht nur behindern

    Einschätzung der Initiative Es wäre zu einfach, diese drei Themen nur als Konfliktdreieck zu erzählen. Eine bewohnte, barrierefreie, denkmalgerecht sanierte Altstadt ist auch wirtschaftlich wertvoll — für den Tourismus, der von Goslars Welterbe-Status lebt, für die Innenstadt als Wohnort statt Kulisse, und für eine Kommune, die von Leerstand und Sanierungsstau langfristig mehr Folgekosten hat als von rechtzeitigen Investitionen. Barrierefreiheit, die auch älteren Menschen ein langes Wohnen in der eigenen Immobilie ermöglicht, kann sogar Pflegekosten sparen. Diese positiven Wechselwirkungen werden in der öffentlichen Debatte seltener erzählt als die Konflikte.

    Wer entscheidet eigentlich?

    Fakt An diesem Dreiklang sind mehrere Ebenen beteiligt, die selten im selben Raum sitzen: die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt (Einzelfallentscheidungen nach NDSchG), der Stadtrat (Haushalt, freiwillige Förderprogramme), der Landkreis (Inklusionsbeirat, Mikroprojekte-Förderung) und letztlich die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, die die wirtschaftliche Hauptlast tragen. Eine Stelle, die alle drei Perspektiven routinemäßig zusammenführt, konnten wir öffentlich nicht identifizieren.

    Welche Möglichkeiten bestehen?

    • Eine öffentlich zugängliche, verständliche Übersicht, wie Anträge auf denkmalrechtliche Ausnahmen für Barrierefreiheit oder energetische Sanierung in Goslar tatsächlich behandelt werden.
    • Eine Prüfung, ob Fördertöpfe für Denkmalschutz, energetische Sanierung und Barrierefreiheit gezielter kombinierbar gemacht werden können, statt getrennt beantragt werden zu müssen.
    • Eine regelmäßige gemeinsame Betrachtung dieser drei Themen in der kommunalpolitischen Berichterstattung — genau das, was diese Initiative versucht.

    Welche Fragen bleiben offen?

    Offene Frage Ob und wie oft dieser Dreiklang in Goslar bereits gelungen ist — ein konkretes, dokumentiertes Beispiel für ein denkmalgerecht barrierefrei saniertes Gebäude in der Altstadt — konnten wir noch nicht recherchieren. Wenn Sie ein solches Beispiel kennen, freuen wir uns über einen Hinweis (siehe Mitmachen & Kontakt).

    Quellen & Stand

    Stand: September 2026. Dieser Artikel führt die Quellen der Artikel „Was bedeutet Teilhabe für eine Stadt wie Goslar?“, „Denkmalschutz zwischen Bewahren und Bewohnen“ und „Wie liest man eigentlich den Haushalt der Stadt Goslar?“ zusammen; siehe dort für Einzelnachweise.

  • Denkmalschutz zwischen Bewahren und Bewohnen

    Die Frage

    Kann Denkmalschutz unbezahlbar werden?

    Wer ein Fachwerkhaus in der Goslarer Altstadt besitzt, trägt eine Verantwortung für zehn Jahrhunderte Stadtgeschichte — und eine ganz reale Sanierungsrechnung. Das Gesetz kennt diese Spannung und setzt ihr Grenzen.

    Was ist passiert — beziehungsweise: was gilt?

    Fakt Die Altstadt von Goslar steht seit Dezember 1992 gemeinsam mit dem Erzbergwerk Rammelsberg auf der UNESCO-Welterbeliste, seit August 2010 erweitert um die Oberharzer Wasserwirtschaft. Für Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude in Goslar gilt zusätzlich das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG). Es verpflichtet grundsätzlich zur Erhaltung von Kulturdenkmalen — setzt dieser Pflicht aber ausdrücklich Grenzen.

    Die Grenzen der Erhaltungspflicht — was im Gesetz steht

    Fakt § 7 NDSchG regelt das im Kern so:

    • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (Abs. 1 und 3): Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit sie wirtschaftlich unzumutbar sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Gebäudes gedeckt werden können. Öffentliche oder private Zuschüsse sowie Steuervorteile müssen dabei gegengerechnet werden.
    • Vorrang anderer öffentlicher Interessen (Abs. 2): Veränderungen können erlaubt werden, wenn ein anderes öffentliches Interesse überwiegt — das Gesetz nennt ausdrücklich die nachhaltige energetische Verbesserung eines Kulturdenkmals, Hochwasserschutz und die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen.
    • Erneuerbare Energien: Eingriffe für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind in der Regel zulässig, wenn sie reversibel sind und die Substanz des Denkmals nur geringfügig beeinträchtigen.
    • Öffentliche Träger (Abs. 4): Für Land, Kommunen und andere öffentliche Träger gilt die Erhaltungspflicht strenger — sie bleiben auch bei wirtschaftlicher Belastung verpflichtet, begrenzt nur durch ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit.

    Einschätzung der Initiative Das Bild vom Denkmalschutz, der grundsätzlich gegen energetische Sanierung oder Barrierefreiheit steht, trifft die Rechtslage nicht. Das Gesetz sieht ausdrücklich eine Abwägung vor. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht „Denkmalschutz oder Fortschritt?“, sondern: Wie wird diese Abwägung in der Praxis gehandhabt — großzügig oder restriktiv, schnell oder schleppend, transparent oder unklar?

    Welche unterschiedlichen Interessen gibt es?

    Eigentümerinnen und Eigentümer wollen wirtschaftlich tragfähige, bewohnbare Häuser — mit bezahlbaren Energiekosten und, wenn nötig, altersgerechtem Zugang. Der Denkmalschutz will das historische Stadtbild und die bauliche Substanz erhalten, die Goslar den Welterbe-Status einbringen. Die Stadt hat ein Interesse an bewohnten, gepflegten Innenstädten statt Leerstand. Und die Allgemeinheit — auch Besucherinnen und Besucher aus aller Welt — hat ein Interesse an einer authentischen historischen Stadt. Keines dieser Interessen ist per se falsch.

    Welche Fragen sind noch offen?

    • Offene Frage Wie viele Anträge auf Ausnahmen (energetisch, barrierefrei, erneuerbare Energien) werden in Goslar pro Jahr gestellt, und wie viele davon genehmigt?
    • Offene Frage Gibt es in Goslar städtische Förderprogramme, die die energetische oder barrierefreie Sanierung denkmalgeschützter Gebäude gezielt unterstützen — über die gesetzlichen Ausnahmen hinaus?
    • Offene Frage Wie viele denkmalgeschützte Gebäude in der Goslarer Altstadt stehen aktuell leer, und hängt das mit wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Sanierung zusammen?

    Diesen Fragen wollen wir in weiteren Recherchen nachgehen — unter anderem im Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Goslar.

    Quellen & Stand

    Stand: September 2026.

    1. § 7 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (Grenzen der Erhaltungspflicht) — NI-VORIS
    2. Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur: Fragen und Antworten zum NDSchG — mwk.niedersachsen.de
    3. Deutsche UNESCO-Kommission: Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft — unesco.de
    4. Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Erneuerbare Energien und Denkmalschutz — umwelt.niedersachsen.de