Die Frage
Kann Denkmalschutz unbezahlbar werden?
Wer ein Fachwerkhaus in der Goslarer Altstadt besitzt, trägt eine Verantwortung für zehn Jahrhunderte Stadtgeschichte — und eine ganz reale Sanierungsrechnung. Das Gesetz kennt diese Spannung und setzt ihr Grenzen.
Was ist passiert — beziehungsweise: was gilt?
Fakt Die Altstadt von Goslar steht seit Dezember 1992 gemeinsam mit dem Erzbergwerk Rammelsberg auf der UNESCO-Welterbeliste, seit August 2010 erweitert um die Oberharzer Wasserwirtschaft. Für Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude in Goslar gilt zusätzlich das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG). Es verpflichtet grundsätzlich zur Erhaltung von Kulturdenkmalen — setzt dieser Pflicht aber ausdrücklich Grenzen.
Die Grenzen der Erhaltungspflicht — was im Gesetz steht
Fakt § 7 NDSchG regelt das im Kern so:
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (Abs. 1 und 3): Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit sie wirtschaftlich unzumutbar sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Gebäudes gedeckt werden können. Öffentliche oder private Zuschüsse sowie Steuervorteile müssen dabei gegengerechnet werden.
- Vorrang anderer öffentlicher Interessen (Abs. 2): Veränderungen können erlaubt werden, wenn ein anderes öffentliches Interesse überwiegt — das Gesetz nennt ausdrücklich die nachhaltige energetische Verbesserung eines Kulturdenkmals, Hochwasserschutz und die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen.
- Erneuerbare Energien: Eingriffe für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind in der Regel zulässig, wenn sie reversibel sind und die Substanz des Denkmals nur geringfügig beeinträchtigen.
- Öffentliche Träger (Abs. 4): Für Land, Kommunen und andere öffentliche Träger gilt die Erhaltungspflicht strenger — sie bleiben auch bei wirtschaftlicher Belastung verpflichtet, begrenzt nur durch ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit.
Einschätzung der Initiative Das Bild vom Denkmalschutz, der grundsätzlich gegen energetische Sanierung oder Barrierefreiheit steht, trifft die Rechtslage nicht. Das Gesetz sieht ausdrücklich eine Abwägung vor. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht „Denkmalschutz oder Fortschritt?“, sondern: Wie wird diese Abwägung in der Praxis gehandhabt — großzügig oder restriktiv, schnell oder schleppend, transparent oder unklar?
Welche unterschiedlichen Interessen gibt es?
Eigentümerinnen und Eigentümer wollen wirtschaftlich tragfähige, bewohnbare Häuser — mit bezahlbaren Energiekosten und, wenn nötig, altersgerechtem Zugang. Der Denkmalschutz will das historische Stadtbild und die bauliche Substanz erhalten, die Goslar den Welterbe-Status einbringen. Die Stadt hat ein Interesse an bewohnten, gepflegten Innenstädten statt Leerstand. Und die Allgemeinheit — auch Besucherinnen und Besucher aus aller Welt — hat ein Interesse an einer authentischen historischen Stadt. Keines dieser Interessen ist per se falsch.
Welche Fragen sind noch offen?
- Offene Frage Wie viele Anträge auf Ausnahmen (energetisch, barrierefrei, erneuerbare Energien) werden in Goslar pro Jahr gestellt, und wie viele davon genehmigt?
- Offene Frage Gibt es in Goslar städtische Förderprogramme, die die energetische oder barrierefreie Sanierung denkmalgeschützter Gebäude gezielt unterstützen — über die gesetzlichen Ausnahmen hinaus?
- Offene Frage Wie viele denkmalgeschützte Gebäude in der Goslarer Altstadt stehen aktuell leer, und hängt das mit wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Sanierung zusammen?
Diesen Fragen wollen wir in weiteren Recherchen nachgehen — unter anderem im Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Goslar.
Quellen & Stand
Stand: September 2026.
- § 7 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (Grenzen der Erhaltungspflicht) — NI-VORIS
- Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur: Fragen und Antworten zum NDSchG — mwk.niedersachsen.de
- Deutsche UNESCO-Kommission: Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft — unesco.de
- Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Erneuerbare Energien und Denkmalschutz — umwelt.niedersachsen.de