Kategorie: Teilhabe & Inklusion

  • Wenn Denkmalschutz, Barrierefreiheit und Finanzen aufeinandertreffen

    Die Frage

    Was kostet es, drei Ziele gleichzeitig zu verfolgen?

    Denkmalschutz, Barrierefreiheit und ein ausgeglichener Haushalt sind einzeln betrachtet jeweils vernünftige Ziele. Zusammen betrachtet ergeben sie manchmal einen Dreiklang, der sich nicht ohne Kompromisse auflösen lässt.

    In den letzten drei Artikeln haben wir Teilhabe, Denkmalschutz und den städtischen Haushalt einzeln betrachtet. Dieser Artikel führt sie zusammen — an dem Punkt, an dem sie sich in der Praxis tatsächlich berühren: einer denkmalgeschützten Immobilie in der Altstadt, die zugleich barrierefrei und bezahlbar bleiben soll.

    Ein Beispiel, das die Spannung zeigt

    Stellen Sie sich ein Fachwerkhaus in der Goslarer Altstadt vor, dessen Eigentümerin barrierefrei umbauen und gleichzeitig energetisch sanieren möchte. Rechtlich ist das grundsätzlich möglich: § 7 NDSchG erlaubt Eingriffe, wenn das öffentliche Interesse an Barrierefreiheit oder energetischer Verbesserung das Interesse an unveränderter Erhaltung überwiegt. Wirtschaftlich sieht es anders aus: Beide Maßnahmen kosten Geld, das die Eigentümerin selbst aufbringen muss, denkmalgerechte Bauweise ist oft teurer als eine Standardsanierung, und eine strukturell klamme Kommune hat wenig Spielraum für zusätzliche kommunale Förderprogramme, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen.

    Berechnung Diese drei Dinge — Baurecht, Wirtschaftlichkeit, kommunaler Haushalt — sind bislang öffentlich kaum zusammen dargestellt. Eine belastbare Zahl, wie viel eine denkmalgerechte barrierefreie Sanierung in Goslar typischerweise kostet und welcher Anteil davon förderfähig wäre, konnten wir mit den uns verfügbaren öffentlichen Quellen nicht ermitteln. Das bleibt eine offene Rechenaufgabe für eine künftige Recherche.

    Wo die drei Themen sich gegenseitig stützen — nicht nur behindern

    Einschätzung der Initiative Es wäre zu einfach, diese drei Themen nur als Konfliktdreieck zu erzählen. Eine bewohnte, barrierefreie, denkmalgerecht sanierte Altstadt ist auch wirtschaftlich wertvoll — für den Tourismus, der von Goslars Welterbe-Status lebt, für die Innenstadt als Wohnort statt Kulisse, und für eine Kommune, die von Leerstand und Sanierungsstau langfristig mehr Folgekosten hat als von rechtzeitigen Investitionen. Barrierefreiheit, die auch älteren Menschen ein langes Wohnen in der eigenen Immobilie ermöglicht, kann sogar Pflegekosten sparen. Diese positiven Wechselwirkungen werden in der öffentlichen Debatte seltener erzählt als die Konflikte.

    Wer entscheidet eigentlich?

    Fakt An diesem Dreiklang sind mehrere Ebenen beteiligt, die selten im selben Raum sitzen: die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt (Einzelfallentscheidungen nach NDSchG), der Stadtrat (Haushalt, freiwillige Förderprogramme), der Landkreis (Inklusionsbeirat, Mikroprojekte-Förderung) und letztlich die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, die die wirtschaftliche Hauptlast tragen. Eine Stelle, die alle drei Perspektiven routinemäßig zusammenführt, konnten wir öffentlich nicht identifizieren.

    Welche Möglichkeiten bestehen?

    • Eine öffentlich zugängliche, verständliche Übersicht, wie Anträge auf denkmalrechtliche Ausnahmen für Barrierefreiheit oder energetische Sanierung in Goslar tatsächlich behandelt werden.
    • Eine Prüfung, ob Fördertöpfe für Denkmalschutz, energetische Sanierung und Barrierefreiheit gezielter kombinierbar gemacht werden können, statt getrennt beantragt werden zu müssen.
    • Eine regelmäßige gemeinsame Betrachtung dieser drei Themen in der kommunalpolitischen Berichterstattung — genau das, was diese Initiative versucht.

    Welche Fragen bleiben offen?

    Offene Frage Ob und wie oft dieser Dreiklang in Goslar bereits gelungen ist — ein konkretes, dokumentiertes Beispiel für ein denkmalgerecht barrierefrei saniertes Gebäude in der Altstadt — konnten wir noch nicht recherchieren. Wenn Sie ein solches Beispiel kennen, freuen wir uns über einen Hinweis (siehe Mitmachen & Kontakt).

    Quellen & Stand

    Stand: September 2026. Dieser Artikel führt die Quellen der Artikel „Was bedeutet Teilhabe für eine Stadt wie Goslar?“, „Denkmalschutz zwischen Bewahren und Bewohnen“ und „Wie liest man eigentlich den Haushalt der Stadt Goslar?“ zusammen; siehe dort für Einzelnachweise.

  • Was bedeutet Teilhabe für eine Stadt wie Goslar?

    Die Frage

    Wie barrierefrei ist unsere Altstadt eigentlich?

    Eine Kopfsteinpflaster-Gasse ist historisch wertvoll — und für einen Rollstuhl, einen Rollator oder einen Kinderwagen oft eine echte Hürde. Diese Spannung lässt sich nicht wegreden, aber einordnen.

    Teilhabe wird oft auf Rollstuhlrampen reduziert. Das greift zu kurz. Teilhabe bedeutet, dass Menschen — mit oder ohne Behinderung, jung oder alt — selbstbestimmt am Leben der Stadt teilnehmen können: bauliche Zugänglichkeit gehört dazu, aber auch verständliche Verwaltungssprache, digitale Angebote, Zugang zu Veranstaltungen und zu politischen Informationen.

    Was ist die rechtliche Grundlage?

    Fakt Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Recht) zu einer inklusiven Gesellschaft verpflichtet. Auf kommunaler Ebene gibt es in Goslar zwei konkrete Strukturen: Die Stadt Goslar hat eine Behindertenbeauftragte, die Verwaltung und Rat zu den Belangen von Menschen mit Behinderungen berät und Impulse für die kommunale Behindertenpolitik gibt. Der Landkreis Goslar hat einen Inklusionsbeirat, der als unabhängiges Gremium die Interessen aller Menschen mit Beeinträchtigungen im Kreisgebiet vertritt.

    Fakt Seit April 2022 gibt es eine Förderrichtlinie des Landkreises für „Mikroprojekte zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen“: Einzelprojekte können mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden, insgesamt stehen dafür 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Über die Vergabe entscheidet der Inklusionsbeirat.

    Einschätzung der Initiative 10.000 Euro pro Jahr für den gesamten Landkreis sind ein Anfang, aber angesichts der Aufgabe — von baulichen Barrieren bis zu digitaler Teilhabe — eher symbolisch als strukturell wirksam. Das ist keine Kritik an den Beteiligten, sondern eine Frage an die Politik: Ist das genug Prioritätensetzung für das Thema?

    Wo Teilhabe auf Denkmalschutz trifft

    Fakt Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz ist an dieser Stelle klarer, als viele vermuten: Es erlaubt ausdrücklich Eingriffe in ein Kulturdenkmal, wenn das öffentliche Interesse an den Belangen älterer Menschen oder Menschen mit Behinderungen das Interesse an der unveränderten Erhaltung überwiegt (§ 7 NDSchG). Barrierefreiheit ist also kein grundsätzlicher Gegner des Denkmalschutzes — das Gesetz sieht bewusst eine Abwägung vor, keinen automatischen Vorrang des Bewahrens.

    Offene Frage Wie oft diese Abwägung in Goslar konkret zugunsten von Barrierefreiheit ausgeht — und wie transparent solche Einzelfallentscheidungen dokumentiert werden — konnten wir bisher nicht recherchieren. Das ist eine der Fragen, die wir als Nächstes verfolgen wollen.

    Was bedeutet das konkret?

    Für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität heißt das: Es gibt Ansprechstellen (Behindertenbeauftragte, Inklusionsbeirat) und ein kleines Förderinstrument — aber keinen Automatismus, dass neue Vorhaben barrierefrei geplant werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude heißt es: Barrierefreie Umbauten sind rechtlich möglich, wenn das öffentliche Interesse überwiegt — eine pauschale Ablehnung „wegen Denkmalschutz“ ist nicht automatisch das letzte Wort.

    Quellen & Stand

    Stand: September 2026.

    1. Stadt Goslar: Behindertenbeauftragte — goslar.de
    2. Landkreis Goslar: Inklusionsbeirat, Satzung — landkreis-goslar.de
    3. Landkreis Goslar: Förderrichtlinie Mikroprojekte gleichberechtigte Teilhabe (seit April 2022, bis 1.000 € je Projekt, 10.000 €/Jahr gesamt) — service.landkreis-goslar.de
    4. § 7 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (Grenzen der Erhaltungspflicht) — NI-VORIS